Pfalz. Was ist Ehrenamt im rechtlichen und im alltäglichen Sinn, und wo endet private Hilfsbereitschaft? Die Frage betrifft in der Region viele Menschen, die in Feuerwehren, Sportvereinen, Gemeinderäten und Tafeln Zeit einbringen, ohne dafür bezahlt zu werden. Der folgende Hintergrund ordnet Begriff, Rechtslage, Aufwandsentschädigung und Einsatzfelder ein.
Was ein Ehrenamt ist: Die Definition einfach erklärt
Ein Ehrenamt ist eine freiwillige, nicht auf Bezahlung ausgerichtete Tätigkeit für das Gemeinwohl, die in einem organisierten Rahmen ausgeübt wird. Diese Kurzformel enthält vier Merkmale, an denen sich die meisten Definitionen orientieren: Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit, Gemeinwohlbezug und eine feste Struktur. Diese Struktur kann ein Verein sein, eine Kirchengemeinde, eine Hilfsorganisation oder die Kommune selbst.
Der Begriff ist älter als seine heutige Bedeutung. Ursprünglich bezeichnete Ehrenamt ein öffentliches Amt, das Bürger ohne Besoldung übernahmen — die Ehre ersetzte das Gehalt. Die preußische Städteordnung von 1808 verankerte diese unbezahlte Mitwirkung der Bürger an der städtischen Selbstverwaltung. Heute wird das Wort deutlich breiter verwendet. Auch die Jugendtrainerin im Fußballverein, der Vorlesepate in der Stadtbibliothek und die Helferin bei der Tafel gelten im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtlich tätig.
Einfach erklärt bedeutet ehrenamtlich: Jemand übernimmt dauerhaft oder für einen festen Zeitraum eine Aufgabe für andere, tut das aus eigenem Entschluss und erhält dafür keinen Lohn. Eine Erstattung von Auslagen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung ändert daran nichts. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlung den tatsächlichen Aufwand nicht deutlich übersteigt.
In der Pfalz trägt dieses Engagement große Teile des öffentlichen Lebens. Ortsgemeinden werden von ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern geführt, der Brandschutz ruht außerhalb der großen Städte auf Freiwilligen Feuerwehren, Kerwe und Weinfeste organisieren Vereine. Auch für die Wirtschaft in der Pfalz ist dieses Netz von Bedeutung. Vereine und Hilfsorganisationen schaffen Strukturen, auf die Betriebe, Pendler und Familien im Alltag zurückgreifen.
Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement
Im Alltag werden Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement oft gleichbedeutend verwendet. Fachlich gibt es Unterschiede. Das Ehrenamt im engeren Sinn ist an ein Amt oder eine feste Funktion gebunden: Vorsitz im Verein, Kassenprüfung, Mandat im Gemeinderat, Schöffe am Landgericht. Freiwilligenarbeit beschreibt dagegen jede unbezahlte Mitarbeit, auch ohne Funktion. Dazu zählt das einmalige Helfen beim Vereinsfest ebenso wie die Mitarbeit in einer Nachbarschaftsinitiative.
Das Wort Engagement hat das Deutsche aus dem Französischen übernommen; es bedeutet ursprünglich Verpflichtung. Der Deutsche Bundestag setzte 1999 die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ ein, die ihren Bericht 2002 vorlegte. Seitdem hat sich bürgerschaftliches Engagement als Oberbegriff in Politik und Verwaltung durchgesetzt. Er umfasst das klassische Ehrenamt ebenso wie Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen und projektbezogene Mitarbeit.
Abzugrenzen ist zudem die informelle Hilfe. Wer für die Nachbarin einkauft oder einen Angehörigen pflegt, handelt freiwillig und unentgeltlich, aber außerhalb einer Organisation. Erhebungen wie der Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums betrachten solche Unterstützung deshalb getrennt vom organisierten Engagement.
Die Unterscheidung hat praktische Folgen. Versicherungsschutz, steuerliche Behandlung und Haftung hängen davon ab, in welchem Rahmen jemand tätig wird. Wer im Auftrag eines Vereins oder einer Gemeinde handelt, steht rechtlich anders da als jemand, der privat und auf eigene Faust hilft.
Ehrenamtliche Tätigkeit: Voraussetzungen und gesetzliche Definition
Eine einheitliche gesetzliche Definition des Ehrenamts gibt es in Deutschland nicht. Der Begriff taucht in zahlreichen Gesetzen auf — im Einkommensteuergesetz, im Sozialgesetzbuch, im Gerichtsverfassungsgesetz und in den Gemeindeordnungen der Länder. Dort wird er jeweils für den eigenen Regelungszweck bestimmt. Verwaltung und Rechtsprechung stützen sich deshalb auf gemeinsame Kriterien:
| Merkmal | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| Freiwilligkeit | Aufnahme aus eigenem Entschluss; Ausnahme sind Pflichtehrenämter |
| Unentgeltlichkeit | Kein Lohn; Auslagenersatz und Pauschalen sind zulässig |
| Gemeinwohlbezug | Die Tätigkeit kommt Dritten oder der Allgemeinheit zugute |
| Organisatorischer Rahmen | Verein, Verband, Kirche, Stiftung oder Kommune |
| Kein Arbeitsverhältnis | Zahlungen dürfen nicht als Gegenleistung für Arbeit zu werten sein |
Eine Besonderheit sind Pflichtehrenämter. Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden von einem Wahlausschuss beim Amtsgericht gewählt. Ablehnen können Gewählte das Amt nur aus Gründen, die das Gerichtsverfassungsgesetz nennt. Auch Wahlhelfer können nach dem Wahlrecht zur Mitwirkung verpflichtet werden.
Persönliche Voraussetzungen sind meist gering, eine formale Qualifikation wird in der Regel nicht verlangt. Bestimmte Aufgaben setzen jedoch Nachweise voraus. Wer in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, muss je nach Art und Intensität des Kontakts ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; Grundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch. Übungsleiter im Sport erwerben Lizenzen über die Fachverbände und den Sportbund Pfalz, Feuerwehrleute durchlaufen eine Grundausbildung.
Für Vereine, die Nachwuchs für solche Funktionen suchen, gewinnt die digitale Sichtbarkeit von Organisationen an Gewicht. Interessierte suchen Einsatzmöglichkeiten auch im Netz; ein Verein ohne auffindbare Webpräsenz erreicht sie dort nicht.
Das kommunale Ehrenamt: Engagement vor der eigenen Haustür
Was ein kommunales Ehrenamt ist, regelt in Rheinland-Pfalz die Gemeindeordnung. Gemeint sind Tätigkeiten, die Bürger unmittelbar für ihre Gemeinde übernehmen. Dazu gehören Sitze im Ortsgemeinderat, Stadtrat oder Verbandsgemeinderat, das Amt des Ortsbürgermeisters einer Ortsgemeinde, ehrenamtliche Beigeordnete sowie Mitglieder von Ausschüssen und Beiräten. Hinzu kommen Ortsvorsteher in Ortsbezirken größerer Städte.
Rheinland-Pfalz ist kleinteilig organisiert und gehört zu den Ländern mit den meisten selbstständigen Gemeinden. Die meisten davon sind Ortsgemeinden innerhalb einer Verbandsgemeinde. Die Verwaltungsarbeit übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung, über örtliche Angelegenheiten entscheiden Ortsgemeinderat und Ortsbürgermeister. Daraus folgt eine dichte, überwiegend ehrenamtlich getragene Kommunalpolitik — vom Haushaltsbeschluss bis zur Planung des Dorfplatzes.
Mit dem Amt gehen Pflichten einher. Ehrenamtlich Tätige sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten verpflichtet. Bei einem persönlichen Sonderinteresse dürfen sie an Beratung und Entscheidung nicht mitwirken. Im Gegenzug sieht die Gemeindeordnung Schutzrechte vor: Niemand darf wegen eines kommunalen Ehrenamts am Arbeitsplatz benachteiligt werden, für Sitzungen besteht ein Anspruch auf Freistellung. Die Entschädigung richtet sich nach Landesrecht und der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde.
Neben den Mandaten gibt es kommunalnahe Ehrenämter. Seniorenbeiräte, Partnerschaftskomitees und Jugendvertretungen beraten Räte und Verwaltung. Gewerbe- und Verkehrsvereine setzen sich für belebte Ortskerne ein und entwickeln Aktionen, die Kunden zum lokalen Einkaufen ermutigen. Auch diese Arbeit leisten vielerorts Inhaber und Bürger ohne Bezahlung.
Aufwandsentschädigung und Rechte der Freiwilligen
Eine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt ersetzt Kosten, die durch die Tätigkeit entstehen — Fahrten, Telefon, Material, Zeitaufwand in pauschaler Form. Zu unterscheiden sind zwei Formen. Beim Auslagenersatz werden belegte Kosten erstattet; steuerlich ist das unproblematisch. Bei der pauschalen Aufwandsentschädigung erhält der Ehrenamtliche einen festen Betrag, unabhängig vom Nachweis im Einzelfall.
Steuerfreie Pauschalen
Das Einkommensteuergesetz kennt zwei Freibeträge. Der Übungsleiterfreibetrag nach Paragraf 3 Nummer 26 gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder in der Pflege. Die Ehrenamtspauschale nach Paragraf 3 Nummer 26a erfasst andere nebenberufliche Tätigkeiten, etwa im Vereinsvorstand, als Kassenwart oder Platzwart. Seit dem Veranlagungsjahr 2023 betrugen die Beträge 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro im Jahr. Die jeweils aktuell geltenden Werte nennt das Finanzamt.
Beide Freibeträge setzen voraus, dass die Tätigkeit für eine gemeinnützige Körperschaft oder eine öffentliche Einrichtung ausgeübt wird. Für dieselbe Tätigkeit dürfen sie nicht kombiniert werden, für unterschiedliche Tätigkeiten schon. Vereinsvorstände sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich unentgeltlich tätig; eine Vergütung setzt eine Regelung in der Satzung voraus.
Versicherung und Haftung
Viele Ehrenamtliche sind kraft Gesetzes unfallversichert, darunter Tätige für Kommunen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen. In Rheinland-Pfalz ist dafür überwiegend die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zuständig. Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine können sich freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern. Das Land unterhält zudem eine Sammelversicherung, die nachrangig greift, wenn kein anderer Schutz besteht. Bei der Haftung schützt das Vereinsrecht unentgeltlich oder gering vergütet Tätige: Sie haften gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ehrenamtliche Tätigkeiten: Liste der Einsatzfelder in der Region
Die Bandbreite ehrenamtlicher Tätigkeiten reicht vom wöchentlichen Training bis zur einmaligen Wahlhilfe. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Bereiche zusammen, wie sie in Städten und Verbandsgemeinden der Pfalz vertreten sind:
| Bereich | Beispiele | Typische Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Sport | Übungsleiter, Schiedsrichter, Vorstand, Platzwart | Lizenz über Fachverband oder Sportbund Pfalz; in der Jugendarbeit Führungszeugnis |
| Brand- und Katastrophenschutz | Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Wasserrettung | Grundausbildung, gesundheitliche Eignung |
| Sanitäts- und Rettungsdienst | Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Bereitschaften | Sanitätsausbildung der Hilfsorganisation |
| Soziales | Tafeln, Besuchsdienste, Hospizbegleitung | Für Hospizarbeit ein Befähigungskurs |
| Kommune und Justiz | Gemeinderat, Ortsbürgermeister, Schöffe, Wahlhelfer | Wahl oder Berufung, Wohnsitz in der Gemeinde |
| Kultur und Brauchtum | Musikvereine, Heimatvereine, Kerwe-Organisation | Meist keine formalen Voraussetzungen |
| Natur und Wandern | Wegepflege im Pfälzerwald-Verein, Naturschutzgruppen | Einweisung durch den Verein |
| Bildung und Integration | Lesepaten, Hausaufgabenhilfe, Sprachbegleitung | Bei Kontakt zu Kindern Führungszeugnis |
| Kirche | Presbyterium, Kirchenchor, Gemeindearbeit | Mitgliedschaft in der Gemeinde |
Die Felder unterscheiden sich vor allem im Grad der Verbindlichkeit. Feuerwehr und Sanitätsdienst verlangen regelmäßige Übungen und Einsatzbereitschaft, oft auch nachts und am Wochenende. Kulturvereine und Feste leben dagegen stark von projektbezogener Mitarbeit, die sich auf wenige Wochen im Jahr konzentriert.
Das richtige Ehrenamt finden: Kriterien und Anlaufstellen
Welches Ehrenamt zu einer Person passt, hängt nach Angaben von Freiwilligenagenturen vor allem von drei Faktoren ab: verfügbarer Zeit, eigenen Interessen und der gewünschten Verbindlichkeit. Wer nur wenige Stunden im Monat erübrigen kann, findet in projektbezogenen Aufgaben einen Einstieg. Wer eine feste Rolle sucht, ist in Vorständen, Räten oder der Feuerwehr richtig, muss aber mit regelmäßigen Terminen rechnen.
Hinzu kommt die Frage nach vorhandenen Fähigkeiten. Buchhalterische Kenntnisse sind in der Kassenprüfung gefragt, handwerkliches Geschick bei der Pflege von Vereinsheimen und Wanderwegen. Sprachkenntnisse helfen in der Integrationsarbeit. Umgekehrt bieten viele Organisationen Schulungen an, sodass fehlende Vorkenntnisse selten ein Hindernis sind.
Als Anlaufstellen kommen Vereine und Kirchengemeinden vor Ort, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie Freiwilligenagenturen und Ehrenamtsbörsen in Betracht. Rheinland-Pfalz würdigt besonders umfangreiches Engagement zudem mit der Ehrenamtskarte, die das Land gemeinsam mit teilnehmenden Kommunen ausgibt. Die Voraussetzungen und Vergünstigungen nennen die jeweiligen Städte und Landkreise.
